Das am 29. März 2011 in Kraft getretene Gesetz…

 

… ermöglicht die Teilhabe am sportlichen und kulturellen Leben, schafft Chancengleichheit und verhindert eine Ausgrenzung aufgrund fehlender finanzieller Mittel.

 

Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, sollen in der Freizeit nicht aus Sport, Spiel und Kultur ausgeschlossen sein. Deshalb wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein von monatlich bis zu 10 EURO übernommen. Die Förderung kann jederzeit beim zuständigen Jobcenter oder der entsprechenden Zuwendungsbehörde gestellt werden.

Für Sportvereine ist der Punkt „IV – Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben“ von Bedeutung. Hier müssen die Daten des jeweiligen Vereins eingegeben werden, an den die Gelder schließlich auch überwiesen werden. Außerdem muss ein Nachweis über die monatlichen Kosten der Vereinsmitgliedschaft (Beitragsordnung – steht als Download auf unserer Homepage zur Verfügung) beigefügt werden.

Bereits erfolgte Beitragszahlungen für das betreffende Jahr werden vom Verein zurückerstattet.

Der Antrag sowie weitere Informationen zum Bildungspaket und anderen Fördermittel sind auf folgenden Internetseiten zu finden: berliner-fussball.de / soziales / bildungs- und teilhabepaket /.

 

 


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