„Durch eine veränderte Rechtsprechung können grobe Fouls im Fußball

weitreichende finanzielle Konsequenzen für Spieler haben, die im Spielverlauf einen Gegenspieler schwer verletzen.

Der Sport ist keine rechtsfreie Zone. Spieler, die ihre Gegenspieler durch überhartes Einsteigen schwer verletzen, müssen mit Verurteilungen zu Schmerzensgeld vor ordentlichen Gerichten rechnen.

Noch in den Jahren 2009 und 2010 haben deutsche Gerichte auch bei regelwidrigem Verhalten eines Sportlers, durch das ein Spieler schwer verletzt worden ist, eine Haftung des Verletzers nicht gesehen. Die Verletzungen, die auch bei regelgerechten Verhalten auftreten können, nimmt jeder Spielteilnehmer in Kauf.

Aber schon das Landgericht Dortmund (12 O 415/10) im Jahre 2011 engt diese Auffassung ein. Wenn ein Spieler mit einer Attacke gegen den Gegner den Grenzbereich, der in einem Meisterschaftsspiel geboten ist und die zu billigende Härte deutlich überschreitet und den Gegner unter Verstoß gegen die Regelungen des DFB schwer verletzt, handelt fahrlässig, und muss für die Folgen seines schuldhaften Handelns eintreten. Hier war ein Spieler „ohne Rücksicht auf Verluste“ aus dem vollen Lauf heraus mit gestrecktem Bein in den Zweikampf eingestiegen und hat dabei besonders brutal zugetreten. Sein Gegenspieler wurde dabei sehr schwer verletzt. Der Verursacher wurde u.a. zu einem Schmerzensgeld von 50.000 EUR verurteilt.

In einem ähnlichen Fall hat nunmehr das Oberlandesgericht Hamm (I-6 U 241/11) 2012 diese Auffassung bestätigt. Das Gericht führt aus, dass sich ein Spieler regelwidrig und schuldhaft verhält, der die Sorgfaltsanforderungen, die von ihm als Teilnehmer eines Fußballspieles zu beachten sind, nicht einhält. Wir können daher nur auffordern, fair und angemessen Zweikämpfe zu bestreiten.“

 

Quelle: http://berliner-fussball.de/service/news/datum/2013/04/03/rechtsprechung-bei-schweren-fouls-veraendert/


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